Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://infopunkt-perspektiven.de/ veröffentlichten Webauftritt des Gemeinschaftsprojektes Infopunkt Perspektiven unter Regie der faden gGmbH.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 02.09.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

  1. Barriere: kein ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe
    • Beschreibung
      • Bestimmte Farbkombinationen haben wenig Kontrast, etwa helles Grau auf Weiß oder Rot auf Schwarz. Das ist nicht barrierefrei, weil Texte und Grafiken mit wenig Kontrast für viele Menschen schwerer zu erkennen sind. Auch Farbfehlsichtigkeiten – wie die verbreitete Rot-Grün-Schwäche – sollten berücksichtigt werden, indem Sie Farben nicht als einziges Unterscheidungsmerkmal einsetzen. Hohe Kontraste helfen auch bei mobiler Nutzung, Inhalte bleiben so etwa trotz direkter Sonneneinstrahlung im Freien erkennbar. Dies ist auf der Webseite noch nicht umgesetzt.
    • Maßnahmen
      • Für einen zukünftigen Relaunch ist es geplant, dass entsprechende Tools zur Verfügung stehen, um den Kontrast in ausreichendem Maße selbst für den individuellen Bedarf einstellen zu können.
  2. Barriere: Links und Schaltflächen sind nur teilweise über die Tastatur bedienbar
    • Beschreibung
      • Einige Nutzer*innen haben Schwierigkeiten, kleine Links und Schaltflächen auszuwählen. Was mit einem Mauszeiger noch funktioniert, wird bei der Bedienung mit dem Finger auf einem Tablet oder mit dem Smartphone schnell zu einer Herausforderung. Interaktive Elemente wie Links oder Schaltflächen sollten über die Tabulator-Taste ↹ erreichbar sein. Die angewählten Flächen sollten außerdem gut sichtbar visuell hervorgehoben werden, damit Nutzer*innen wissen, welcher Button oder Link mit Enter ausgelöst wird. Dies ist bisher noch nicht für alle Links und Schaltflächen möglich.
    • Maßnahmen
      • Für einen zukünftigen Relaunch ist es geplant, dass alle Links und Schaltflächen mit der Tastatur bedienbar sind.  
  3. Barriere: eingeschränkte Screenreader-Kompatibilität der Website
    • Beschreibung
      • Blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung nutzen Vorleseanwendungen (Screenreader) zum Lesen eines Textes oder für die Beschreibung von Bildern oder Grafiken. Dazu ist es notwendig, dass die Überschriftenstrukturen von Websites korrekt ausgezeichnet sind (H1-H6). Auf diese Weise navigieren sich die Nutzer*innen von Screenreadern durch den Text. Damit der Screenreader Bilder oder Grafiken auf einer Seite korrekt beschreiben kann, muss eine Bildbeschreibung (auch ALT-Text) für jedes Bild hinterlegt werden. Der Alternativtext dient als Ersatz für das Bild und muss daher die gleiche Information vermitteln wie das Bild. Dies ist auf der Webseite noch nicht für alle Bilder und Texte umgesetzt.
    • Maßnahmen
      • Für einen zukünftigen Relaunch ist es geplant, dass entsprechende Tools zur Verfügung stehen, um den Screenreader in vollem Funktionsumfang zu unterstützen.
  4. Barriere: eingeschränkte Nutzung von verständlicher Sprache
    • Beschreibung
      • Lange Schachtelsätze, Fremdwörter oder unklare Abkürzungen machen Website-Texte für Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen haben, unverständlich.
    • Maßnahmen
      • Für einen zukünftigen Relaunch ist es geplant, dass entsprechende Tools zur Verfügung stehen, um alle Texte der Webseite in verständlicher Sprache anzubieten.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 03.09.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

faden gGmbH

Timo Hörske

Rampenstraße 25

27568 Bremerhaven

web@faden-bhv.de

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

Version in einfacher Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.

Das soll so sein für alle Menschen.

Also zum Beispiel auch für

• blinde Menschen.

• gehörlose Menschen.

• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Und wo können Sie sich beschweren,

 

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.

EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.

Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.

In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.

Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  oder von der Bundesregierung.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,

die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Der Text ist

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.

Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.

Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

 

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.

Aber das geht nicht,

weil es noch Barrieren gibt?

Dann können Sie sich beschweren.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,

wo Sie sich beschweren können.

Zum Beispiel:

Hier können Sie sich über Barrieren auf

dieser Webseite beschweren:

E-Mail: web@faden-bhv.de

Sie können sich über diese Dinge beschweren:       

Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.

aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,

um Ihnen eine Antwort zu geben.

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59

28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81

E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.

Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.

Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.

Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.

Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?

Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:

Sie müssen nichts dafür bezahlen:

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Denn jeder soll wissen,

welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?

Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.

In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.

Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.

Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Sie finden oben auf dieser Seite die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite.

ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag 8.00 - 15.00 Uhr
Kontakt
Tel. 0471 95842900